Sie enthalten Substanzen,
die eine Wirkung auf den Stoffwechsel ausüben. Jedes Arzneimittel, das sich im Handel befindet, wurde auf seine Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit in klinischen Studien geprüft. Dies gilt gleichermaßen für verschreibungspflichtige und frei verkäufliche Arzneimittel. Da bei Arzneimitteln aber Nebenwirkungen in Kauf genommen werden, dürfen sie grundsätzlich nur nach einem persönlichen Gespräch mit einem Arzt oder Apotheker eingenommen werden. Als sog. Schlankmacher sind aus dem Bereich der Arzneimittel die - meist verschreibungspflichtigen - Appetitzügler zu nennen, die wegen ihrer starken Nebenwirkungen umstritten sind. Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nur bei Ärzten, Apothekern und autorisierten Händlern beworben werden. Außerhalb dieser Fachkreise dürfen Hersteller grundsätzlich nicht mit Bildern werben, auf denen die veränderte Figur einer Person vor und nach der Einnahme des Produktes zu sehen ist.