Hierbei handelt es sich um Konzentrate aus Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer Wirkung, welche die Ernährung ergänzen sollen. Sie werden "dosiert" verkauft, zum Beispiel als Pulver, Kapseln, Tabletten oder Flüssigampullen. Trotz dieser medizinisch anmutenden Darreichungsform sind sie rechtlich gesehen aber den Lebensmitteln zugeordnet. Das bedeutet, sie durchlaufen keine Prüfung durch eine offizielle Institution bevor sie auf den Markt kommen. Der Hersteller ist lediglich verpflichtet, dem Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) das „IndenVerkehrbringen“ zu melden. Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht damit beworben werden, dass sie Krankheiten verhindern oder heilen.