Der Keller eignet sich zur Lagerung von Lebensmitteln, die kühl, jedoch nicht kalt aufbewahrt werden müssen. Der Lagerraum soll kühl (etwa 8-12° C), trocken und gut belüftet sein. Die lagernden Lebensmittel sollten dunkel verpackt bzw. abgedeckt werden. Wichtig ist, daß man die eingelagerten Lebensmittel aber gut übersehen kann und jeweils mit dem Datum des Einkaufstages versieht. Nur so ist gewährleistet, daß sie nicht über die vorgeschriebene Zeit hinaus liegen bleiben und daß die früher eingelagerten Waren auch früher verbraucht werden. Nahrungsmittel, die leicht Feuchtigkeit anziehen, dürfen nicht im Keller gelagert werde (z. B. » Salz, » Zucker, Mehl usw.). Kellerräume, in denen » Lebensmittel aufbewahrt werden, müssen garantiert frei von Schädlingen und Ungeziefer sein.